LEISTUNGSANGEBOT
a) Leistungsangebot WEG-Verwaltung
- Betreuung des Anwesens nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten unter Beachtung
nachhaltiger Vermietbarkeit.
- Erstellung des Wirtschaftsplanes für das nächste Wirtschaftsjahr
und Vorlegung der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Beschlussfassung.
- Auskunftserteilung gegenüber den Hauseigentümern.
- Laufende Überwachung des baulichen Zustandes.
- Abschluss und Kündigung von Wartungsverträgen.
- Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung
durch einen Wärmeablesedienst.
- Einstellung oder Entlassung eines Hausmeisters nebst der Überwachung
dessen Tätigkeit, bzw. Beauftragung und Kündigung eines Hausmeisterdienstes.
Die Abrechnungen des Hausmeisters hinsichtlich notwendiger Auslagen, wie
Telefon, Materialankauf usw. erfolgen ebenfalls mit dem Verwalter.
- Überprüfung der Einhaltung der Hausordnung.
Für ein gerichtliches Vorgehen des Verwalters im Auftrag der Gesamtgemeinschaft
gegen Störer bedarf es grundsätzlich eines ermächtigenden/genehmigenden
Eigentümerbeschlusses. Der Verwalter ist insoweit nicht zur Prozessführung
verpflichtet.
- Pünktliche Bezahlung aller das Anwesen betreffenden Bewirtschaftungskosten
nach vorheriger Prüfung.
- Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen für
das Anwesen.
- Abwicklung von Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften
und Dritten.
- Erfassung aller Zahlungsvorgänge.
- Erstellung einer Jahresabrechnung bis zum nächstfolgenden Jahr.
- Jede Ausgabe für Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen
über brutto 2.600,00 Euro ist im Einzelfall vorher mit dem Verwaltungsbeirat
abzustimmen.
Im Falle notwendiger größerer Reparaturen (Instandsetzung) am
Gemeinschaftseigentum hat der Verwalter entsprechende Angebote (im Regelfall
mindestens 3 vergleichbare) einzuholen und Auftragsvergaben (in Eilfällen)
mit dem Verwaltungsbeirat abzustimmen, sofern entsprechende Beschlussfassungen
zeitlich nicht möglich sind. Weiterhin hat der Verwalter Rechnungsprüfung
und -ausgleich vorzunehmen und sich um etwaige Mängelgewährleistung
fristgerecht zu kümmern.
Der Verwalter kann sich insbesondere für Ausschreibung, Vergabe, Überwachung
und Abnahme größerer Reparaturen geeigneter Fachleute bedienen,
welche namens und in Vollmacht und auf Kosten der Eigentümergemeinschaft
vom Verwalter beauftragt werden können.
- Abschluss von Verträgen im Namen und mit Wirkung für den Auftraggeber
im Rahmen der erteilten Vollmacht und der vorstehend fixierten Beauftragung.
- Der Verwalter hat die Pflicht, die Gelder der Eigentümergemeinschaft
von seinem Vermögen und dem Dritter, insbesondere aber anderer von
ihm verwalteter Gemeinschaften, getrennt (und damit pfand- und konkurssicher)
zu halten.
Das eingezahlte Hausgeld/Wohngeld ist einmal jährlich insgesamt auf
den jeweiligen Eigentümer einzeln abzurechnen.
Jahresabrechnung (einschließlich der Einzelabrechnung und der Heizkostenabrechnung)
und der vom Verwalter in Vorschlag gebrachte Wirtschaftsplan für das
laufende/neue/zukünftige Rechnungsjahr (Wirtschaftsjahr) müssen
den Eigentümern mindestens 1 Woche vor der Versammlung schriftlich
zugegangen sein, in der über Abrechnungen (en) und Wirtschaftsplan
abgestimmt werden soll.
- Abschluss (nicht die mit der Anwerbung von Mietinteressenten verbundene
Maklertätigkeit) und Kündigung von Mietverträgen.
b) Leistungsangebot Mietwohnungsverwaltung / Sondereigentumsverwaltung
- Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die mit dem Auftraggeber
aus den Mietverhältnissen zustehen.
- Überwachung des Mieteinganges, sowie Anmahnung nicht bezahlter Mieten,
Nebenkostenvorauszahlungen oder Kautionen.
- Führung der Mietkaution.
- Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten.
- Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen, soweit sich
der Erhöhungsbetrag unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt.
- Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung
durch einen Wärmeablesedienst und Abrechnung der Kosten mit den Mietern.
- Gesamter mündlicher und schriftlicher Verkehr mit den Mietern.